Geflügelpestverordnung

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Mit 10. Jänner 2023 wurden die Risikogebiete der Geflügelpest-Verordnung 2007 neu definiert.

Unsere Gemeinde wurde als Risikogebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft.

(Die Kärntner Gemeinden werden lediglich in Gebiete mit erhöhtem Risiko und stark erhöhten Risiko unterteilt.)


Es sind daher nunmehr folgende Bestimmungen einzuhalten:

  1. Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
  2. Geflügel wird durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt.
  3. Fütterung und Tränkung im Stall oder Unterstand, sodass Wildvögel nicht mit Futter und Wasser in Berührung kommen, welches für Hausgeflügel bestimmt ist.
  4. Ausläufe zu Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, müssen ausbruchsicher abgezäunt sein.
  5. Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.


Es besteht Anzeigepflicht, wenn am Betrieb ein

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % oder ein
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage oder eine
  • Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche bemerkbar ist.



Der detaillierte Text der Verordnung kann unter RIS - Geflügelpest-Verordnung 2007 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 13.01.2023 (bka.gv.at) abgerufen werden.

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