Kärnten Bonus

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Pro Haushalt wird nur 1 Kärnten Bonus ausbezahlt.


Wenn bereits mindestens eine der Sozialleistungen Wohnbeihilfe, Familienförderung, Heizzuschuss, Sozialhilfe bezogen wird, ist kein Antrag erforderlich, da dann die Auszahlung des Kärnten Bonus 2022 automatisch erfolgt.


Die Netto-Einkommensgrenzen betragen für den Kärnten Bonus 2022 in Höhe von € 200,00

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern                                 € 1.328,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei
Personen (z.B. Ehe-paare, Lebensgemeinschaften,          € 1.992,-
Elternteil mit volljährigem Kind)

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen                       €    400,-
Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)



Antragsunterlagen:

  • Identitätsnachweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) des/der AntragstellerIn
  • Nachweis der Kontoinhaberschaft (Beispielsweise Bankbestätigung, Kontoauszug)
  • Einkommensnachweis des/der AntragstellerIn
  • Sofern weitere/n Person/en im Haushalt, deren Einkommensnachweis/e
  • Nachweis Aufenthaltstitel sofern kein/e österreichische/r StaatsbürgerIn


Der Antrag kann online unter  https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS169 oder im Gemeindeamt gestellt werden.


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