Senior*innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter 2022“

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Die Senior*innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter“ fördert eine aktive Teilnahme am sozialen Leben und ist ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Landes Kärnten gegenüber der älteren Generation. Im Rahmen eines einwöchigen Erholungsaufenthaltes werden begleitende Referate und Vorträge sowie gesundheitserhaltende Aktivitäten angeboten. Rechtsinformationen, kreative und kulturelle Angebote runden die Senior*innenerholung ab. 

Mit dem Angebot wird das sozial- und seniorenpolitische Ziel verfolgt, den Kärntner Senior*innen langfristig ein selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. 


Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass diese Maßnahme 2022 wieder durchgeführt werden soll.


Natürlich wird die Senior*innenerholungsaktion 2022 unter den gegebenen, epidemiologisch notwendigen Rahmenbedingungen und unter strenger Einhaltung der jeweils geltenden Verordnungen abgehalten. Für eine Teilnahme gelten heuer also insbesondere folgende Bedingungen:


Wer kann teilnehmen?

Alle Kärntner Senior*innen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen.

Ausnahmslos alle (auch geimpfte und genesene) Teilnehmer*innen der Senior*innenerholungsaktion haben sich am Erholungsort vor dem Check-in im Hotel einem Antigen-Test zu unterziehen. Nur mit einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme an der Senior*innenerholungsaktion möglich. Die Testung findet vor Ort statt. 


Wann findet die Aktion statt? 

Im April, Mai, September und Oktober 2022

 

Wo können sich Interessierte melden? 

Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2022 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 25. März 2022 zu erfolgen. 


Ein ärztliches Attest ist von unserer Seite nicht notwendig, die Teilnehmer müssen aber in der Lage sein ihren Alltag selbstständig zu bewältigen.

Als Einkommensgrenze gilt der Ausgleichszulagenrichtsatz (zum Beispiel bei alleinstehenden Personen derzeit € 1.030,49 bzw. für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.625,71 brutto (plus max. 10 Prozent).

Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus.


Während des einwöchigen Aufenthalts werden zusätzliche Testungen mittels Antigen-Selbsttests („Nasenbohrer-Tests“) durchgeführt.



1 Die Anträge sind bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder für Mindestsicherungsbezieher*innen beim zuständigen Sozialamt einzubringen.

2. Die Teilnehmer*innen werden nach der Maßgabe von freien Plätzen aufgenommen. 

3. Die Eingabe des Antrags erfolgt mittels Antragsformular unter der E-Mail-Adresse: tanja.zauchner@ktn.gv.at

4. Nachstehende Unterlagen sind beizulegen:
 - Einkommensnachweis

Ansprech- und Auskunftsperson:

Tanja Zauchner

Tel.: +43 (0) 50536 – 33083

tanja.zauchner@ktn.gv.at



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